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AGB

 
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen
  
 I.    Anwendungsbereich
 1.  Gegenstand der Vereinbarung zwischen dem/der Unterzeichner/in – nachfolgend Kunde genannt – und Frau Daniela Wiesinger – nachfolgend Trainerin genannt – ist die Durchführung eines Gruppenkurses in Form von Trainings-, Entspannungs-, Ernährungs- oder Gesundheitsberatungseinheiten.
2.  Zudem gilt diese Vereinbarung für den Verkauf bzw. die Abgabe von Vitalstoffen als Nahrungsergänzungsmittel, sowie den Verkauf von Trainings- und Sportequipment.
 
 
II.    Vereinbarung des Sportkurses (Gruppenkurses)
Der Kunde bestätigt mit der Unterfertigung des Anmeldeformulars für Sportkurse die verbindliche Teilnahme an dem Angebot der Trainerin. Er bestätigt dass das vereinbarte Programm freiwillig und auf eigene Verantwortung, bei körperlicher und geistiger Gesundheit aufgenommen wird. Er verpflichtet sich, sowohl die Fragen nach seinem Gesundheitszustand wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten, als auch über alle ihm bekannten Krankheiten und Beschwerden unaufgefordert der Trainerin Auskunft zu erteilen. Bei plötzlichen oder allgemeinen Befindlichkeitsveränderungen wie z.B. Übelkeit, Schwindel, Herzbeschwerden o. ä. wird der Kunde sofort die Trainerin informieren bzw. ggf. aus eigenem Antrieb das Training abbrechen. Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Kunde in seiner Sporttauglichkeit eingeschränkt ist, ist die Trainerin berechtigt, die Trainingseinheit unverzüglich abzubrechen und von dem Kunden den Nachweis der Sporttauglichkeit bzw. den Grad deren Einschränkung durch einen fachkundigen Arzt zu verlangen. Bis zu diesem Nachweis findet keine weitere Trainingseinheit statt. Der Kunde beantwortet alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand.
 
III.    Sportkurse
1.  Die Termine für Trainingseinheiten sowie der Trainingsort werden zwischen den Vertragspartnern vereinbart.
 2.  Die Trainingseinheiten umfassen in der Regel 60 Minuten. Abweichende Zeiteinheiten können gesondert vereinbart werden.
3.  An den gesetzlichen festgelegten Feiertagen finden keine Trainingseinheiten statt. Abweichungen können gesondert vereinbart werden.
 
4.  Trainingseinheiten finden immer statt, unabhängig davon ob der Kunde anwesend ist oder nicht.
5.  Einzelne vom Kunden nicht wahr genommene Trainingseinheiten können nicht rückerstattet werden.
6.  Der Kunde ist selbst für eine zur ordnungsgemäßen Durchführung der Trainingseinheit erforderlichen Kleidung sowie für die Mitnahme von Getränken und Handtüchern verantwortlich.
 
IV.    Entgelt, Zahlungsbedingungen
1.  Das Entgelt pro Trainingseinheit bzw. für den Trainingsblock („Trainingsentgelt“ genannt) wird bei der Anmeldung vereinbart. Schnupper-Einheiten sind soweit angegeben entgeltfrei.
2.  Bei Sportkursen ist das Entgelt jeweils nach der Anmeldung im Voraus fällig.
3.  Das in der Rechnung ausgewiesene Entgelt ist ohne Abzüge sofort nach Erhalt der Rechnung fällig. Gerät der Kunde in Verzug, können Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p.a. zuzüglich Mahnspesen in der Höhe von € 5,- pro Mahnschreiben verlangt werden. Zudem hat der Kunde die aufgrund eines Zahlungsverzuges anfallenden Inkasso- und Rechtsanwaltskosten zu tragen. Solange der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist, besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.
4.  Sämtliche Zahlungen nach Maßgabe dieser AGB sind auf das Bankkonto von Daniela Wiesinger zu leisten. Hierfür sind folgende Bankdaten zu verwenden:
BLZ 34736; KontoNr. 24.24.109  (IBAN: AT273473600002424109, BIC: RZOOAT2L736)
 
V.    Haftung
1.  Die Trainerin übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, es sei denn sie begründen sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
2.  Die Trainerin haftet nicht für Schäden, die durch von der Trainerin dem Kunden empfohlene Kooperationspartner
wie zB medizinische Einrichtungen, Therapeuten, Sportfachgeschäfte und Fitnessstudios entstehen.
3.  Die Trainerin übernimmt keine Haftung für eventuelle Personen- oder Sachschäden, sowie Schäden im Zusammenhang mit dem Verzehr von Vitalstoffen, es sei denn sie begründen sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
 
VI.    Änderung der AGB
Die Trainerin ist berechtigt, die AGB sowie Entgelte jederzeit zu ändern. Diese Änderungen gelten für alle Vereinbarungen, die ab dem Zeitpunkt der geänderten AGB getroffen werden.
 
VII.    Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
 
VIII.    Schriftform
Jegliche Änderung der AGB ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
 
IX.    Laufzeit
1.  Bei Sportkursen erstreckt sich die Kursanmeldung immer auf das folgende Quartal (3 Monate) sofern keine schriftliche Abmeldung spätestens 2 Wochen vor Beginn des entsprechenden Trainingsquartals erfolgt ist.
2.  Anders lautende Laufzeiten bei Sportkursen werden gesondert bei der jeweiligen Anmeldung vereinbart.
  
 
 

Publiziert am: Freitag, 06. Januar 2012 (52222 mal gelesen)
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